Unsere Kanzlei bietet sowohl lokalen als auch internationalen Einrichtungen bei der Durchführung verschiedenster Bankgeschäfte ihre Hilfe an. Von Schuldensyndizierung, Finanzierungsleasing und Anleihen, über die Einrichtung von Kundenkonten, bis hin zum Verkauf ausländischer Wertpapiere, und der Finanzierung von Infrastrukturprojekten. Wir beraten hinsichtlich der regionalen Finanzgesetze und Vorschriften sowie dem islamischen Bankenrecht.
Dies sind die Gebiete, in denen wir generell beratend tätig sind:
Bankgeschäfte
- Kredite und Darlehen (inklusive Konsortialdarlehen)
- Gründung von Finanzinstituten, Fusionen und Übernahmen
- Sicherungsmittel und Garantien für Kredite und Investitionen
- Beratung von Finanzinstituten über entsprechende Rechtsvorschriften
- Projektfinanzierung
- Anleihen
- Handel mit Sicherheiten und Finanzmarkt-Derivaten
- Versicherung
- Rückversicherungsgeschäft
- Kapitalanlagegesellschaften und Fonds
- Sicherheitenübertragung und Keditwesen
- Investitionsanreize
Finanzierung
- Projektfinanzierung
- Anleihenbeteiligung
- Umschuldung von Bankenforderungen
- Vertretung führender Investment Fonds
- Verhandlungen über zahlreiche ISDA-Agreements und dazugehörige Geschäfte
- Sorgfaltsprüfungen hinsichtlich der Aktivitäten von Wertpapierhändlern
- Bereitstellung standardisierter Kreditdokumente, standardisierter und spezieller Versicherungsverträge und allgemeiner Geschäftsbedingungen für Versicherungsunternehmen, Verhandlungen über Ansprüchen aus Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen
- Überprüfung von Ansprüchen und Rechten von Banken gegenüber ihren Darlehensnehmern; Empfehlungen für weitere Vorgehensweisen
- Überprüfung von Versicherungsverträgen
- Durchführung von Kaufprüfungen und juristische Bilanzprüfung








