Eine Zweigniederlassung kann als Handelsniederlassung oder als Repräsentanz-Büro registriert werden. Die Zweigniederlassung besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit und gehört zu 100 % dem Mutterkonzern an. Es ist kein Mindestkapital erforderlich.
Eine Zweigniederlassung kann als Handelsniederlassung oder als Repräsentanz-Büro registriert werden. Die Zweigniederlassung besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit und gehört zu 100 % dem Mutterkonzern an. Es ist kein Mindestkapital erforderlich.