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Gewinner des Seatrade Awards Mittlerer Osten & Indischer Subkontinent "Beste Seehandelsrechtskanzlei 2007"
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Fichte & Co Legal Consultants for GEM
January 31, 2010
Fichte & Co Legal Consultants for GEM
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Gewerblicher Tätigkeitsbereich

Eine Zweigniederlassung kann traditioneller Weise keine eigene gewerbliche Tätigkeit ausführen, sondern nur für den Mutterkonzern handeln und Geschäfte im Namen und Auftrag des Mutterkonzerns abschließen. Darüber hinaus kann sie Marktstudien und Recherchen durchführen sowie Dienstleistungen und Wartungsarbeiten für die Kunden des Mutterkonzerns anbieten.

Eine Handelsniederlassung ist ferner befugt, innerhalb eines begrenzten Rahmens Handel zu betreiben, vorausgesetzt sie erhält eine entsprechende Handelslizenz vom Wirtschaftsministerium. Eine solche Handelslizenz ist meist auf bestimmte Dienstleistungsbereiche beschränkt. Deshalb ist die Zweigniederlassung für ausländische Handels- und Industrieunternehmen keine wirkliche Alternative falls es diesen hauptsächlich um Handelsaktivitäten geht. Wird die Zweigniederlassung jedoch für Marketing, Recherche oder Wissenstransfer benutzt, und der Handel unter dem Namen eines lokalen Handelsvertreters durchgeführt, könnte die Eröffnung einer Zweigniederlassung eine Alternative sein.