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Gewinner des Seatrade Awards Mittlerer Osten & Indischer Subkontinent "Beste Seehandelsrechtskanzlei 2007"
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Freizonen der Vereinigten Arabischen Emirate
February 01, 2010
Freizonen der Vereinigten Arabischen Emirate
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Strukturierungsoptionen/lokale Beteiligung

Eine Zweigniederlassung benötigt keinen lokalen Teilhaber, der 51% der Aktien hält (local partner). Die Zweigniederlassung gehört zu 100% dem ausländischen Investor. Es ist jedoch erforderlich, einen so genannten "local service agent" oder "national service agent" einzusetzen. Dieser Local Sponsor hat weder weitreichende Rechte, noch ist er Angestellter des Unternehmens. Er ist lediglich ein Vertragspartner, der für die Zweigniederlassung  alle verwaltungsrechlichen Angelegenheiten (Visa, Lizenzerneuerung, etc.) erledigen soll, und dafür ein jährlich neu verhandelbares Entgelt erhält, das sich nach seinem Gesellschaftsstand und der Größe des Unternehmens berechnet.