Die lokale Gesetzgebung einiger Emirate wie Dubai, Sharjah und Abu Dhabi erlaubt Fachleuten, die ihren Beruf in den Vereinigten Arabischen Emiraten ausüben wollen, jedoch nicht die VAE-Staatsbürgerschaft besitzen, die Unternehmensgründung auch ohne Beteiligung eines lokalen Partners.
Um von den Behörden die gewünschte Lizenz zu erhalten, muss das Dienstleistungsunternehmen jedoch einen "National Service Agent" ernennen. Dieser ist nicht am Kapital des Dienstleistungsunternehmens beteiligt. Für gewöhnlich wird dem Service Agenten eine feste Gebühr oder ein vereinbarter Prozentsatz des jährlichen Unternehmensgewinns als angemessene Vergütung für erbrachte Dienste gezahlt. Der Service Agent ist nicht für die Schulden und Verbindlichkeiten des Unternehmens haftbar. Dienstleistungsunternehmen können von den zuständigen Behörden lediglich eine Service-Lizenz erhalten.








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