Civil Company und Alleininhaberschaft stellen im Bereich der freiberuflichen (professional) Aktivitäten- im speziellen der Rechtsberatung, Steuerberatung und Rechnungsprüfung - die maßgeblichen gesellschaftsrechtlichen Unternehmensformen dar. Ihr Vorteil liegt zweifellos in der Möglichkeit der 100%igen Alleininhaberschaft des ausländischen Investors, welcher dafür jedoch nicht in den Genuss der Haftungsbeschränkung kommt. Sofern nicht, wie im Bereich der Rechtsberatung, örtliche Vorschriften etwas anderes regeln, muss auch hier, wie im Fall der Zweigniederlassung, ein lokaler Service Agent ernannt werden.








